30.07.2012

Wahlrecht, mehr als nur ein ärgerliches Ereignis

[Nachtrag 6. August 2012: Ich bin jetzt mehrmals gefragt worden, woher ich die Information habe, dass das Bundesverfassungsgericht provisorisch geltende Gesetze erlassen dürfe. Ich habe dies letzte Woche in einem Artikel gefunden. Da ich aber nicht verlinkt habe, finde ich diesen Artikel nicht mehr. Dafür habe ich heute die Gesetzesgrundlage durchgearbeitet, die die Arbeit des Bundesverfassungsgericht regelt und dort keine entsprechenden Hinweise gefunden.
Ich ziehe also die Aussage zurück und entschuldige mich für den journalistischen Schnellschuss.]


Das Wahlrecht ist erneut gekippt worden. Hier rächt sich die Selbstherrlichkeit der Bundesregierung, an den Vorgaben des Verfassungsgerichtes von 2008 vorbei und ohne Absprache mit der Opposition eine Änderung durchgeboxt zu haben, die deutlich nicht den Änderungswünschen der damaligen gerichtlichen Kriterien entsprach. Ein erneuter Einspruch von Karlsruhe war also absehbar. Die schwarz-gelbe Regierung hat ihn in Kauf genommen. Und muss jetzt die Wunden lecken.
Schlimm dabei ist nicht nur das politische Verfahren, was dahinter steht und welches Licht es auf die Akteure, allen voran die Bundesregierung wirft, sondern auch, dass wir ein Jahr vor der Bundestagswahl stehen. Ein Jahr bedeutet: die Vorbereitungen zu dieser müssen wesentlich früher, also in drei bis sechs Monaten, stattfinden. Bis dahin aber sollte das neue Wahlrecht stehen. Drei Monate sind für eine Gesetzesnovelle mit einem solchen demokratischen Gewicht zu wenig und karikieren die drei Jahre von 2008-2011, in denen die Debatte geradezu systematisch verschleppt wurde.
Jetzt könnte die ganze Bundestagswahl zu einem kompletten Desaster werden: das Wahlrecht muss im Hauruck-Verfahren geändert werden. Passiert dies nicht, dann könnte der Termin für den spätesten Wahltermin in Gefahr geraten. Das aber ist ebenfalls nicht verfassungskonform. Oder die Wahl wird, nach entsprechend neuen Gesetzen, in einer unmäßig kurzen Zeit durchgeführt, was aber wieder der Meinungsbildung schadet.
Dr. jur. Oppermann, Vertreter der klagenden Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht, schlug diesem vor, ein provisorisch geltendes Gesetz zu erlassen. Dies kann und darf das Bundesverfassungsgericht nämlich genau dann, wenn eine die Demokratie gefährdende Gesetzeslücke vorliegt, die durch den Bundestag (aktuell) nicht geschlossen werden kann. [siehe eingangs]

Bedenkt man, dass das System Merkel sich beim Fiskalpakt wohl einen ähnlichen Patzer geleistet hat, dann kann man sich nur mit deutlichem Grauen über die Erniedrigungen äußern, die dieses Zentralkomitee der Opposition, vor allem aber ihren Bürgern zumutet.

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