22.02.2014

Herumeiern: Drecksasylanten und homophobe Bürgermeister

Passend dazu: die Schweiz und Frankreich.

Die französischen Bürgermeister sehen es als Eingriff in ihre sittliche Autonomie, wenn sie homosexuelle Paare trauen sollen. Und hier liegt natürlich der Begriff der sittlichen Autonomie quer zu der Funktion, die ein Bürgermeister in einem Rechtsstaat auszuüben hat. Dann kann man diesen Menschen nur empfehlen, ihr Amt niederzulegen, und möchte ihnen ins Poesiealbum schreiben: »Raisonniert soviel ihr wollt, nur gehorcht!«

Darf ein Schweizer Polizist einen Ausländer als ›Drecksasylant‹ bezeichnen? Als Polizist ist es nicht seine Aufgabe. Er hat Asylanten, sofern der Verdacht auf eine Straftat vorliegt, festzunehmen. Das mit Sicherheit. Und er hat den wie auch immer gearteten ethischen Vorgaben seines Dienstherren (also des Innenministeriums) zu gehorchen. Dazu gehört, keine rassistischen Äußerungen zu tätigen. Das war in diesem Fall, als ein Polizist bei der Festnahme eines Asylanten aus Afrika (?) als Drecksasylanten bezeichnet hat, sehr strittig. Ich nehme aber an, dass in der Schweiz ein ähnliches Recht besteht, wie es in Deutschland der Fall ist: dass die Würde des Menschen unantastbar ist und dass dies in besonderem Maße für eine öffentliche Person gilt, auch wenn diese „nur“ Polizist ist.
Auch hier werden dann zwei Funktionen verwischt, die zwischen einer Privatperson und der eines Funktionsträgers. Der Privatperson kann man ihre Äußerung noch nachsehen, wenn auch mit einer deutlichen Warnung. Dem Funktionsträger möchte man doch zumuten, dass er sich an die grundlegenden Werte des demokratischen Staates zu binden hat. Und dazu gehören die Würde des Menschen und die Gewaltenteilung.

Im übrigen kenne ich nur Schweizer, die mit der aktuellen Politik in der Schweiz höchst unzufrieden sind.

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