04.08.2011

Parteienkonflikt, Urteilskonflikt

Asmuth unterscheidet zwischen Parteienkonflikt und Urteilskonflikt.
Beim Parteienkonflikt stehen zwei oder mehrere Menschen gegeneinander, während der Urteilskonflikt zwei oder mehrere Alternativen voraussetzt, zwischen denen sich die Figur entscheiden muss.
Eine besondere Form des Konfliktes entsteht dann, wenn der Parteienkonflikt und der Urteilskonflikt in einen Widerspruch zueinander geraten, d.h., wenn soziale Normen der Zugehörigkeit mit persönlichen Bedürfnisbefriedigungen in Konflikt geraten. Typisches Beispiel ist "Romeo und Julia". Hier überschreitet die Liebe (Bedürfnis) die Feindschaft zwischen den beiden Häusern (die soziale Norm). - Ein anderes Beispiel ist der Verräter, der Informationen an die gegnerische Partei weitergibt, sei es aus einem moralischen Konflikt heraus, sei es aus finanziellen Motiven (sowohl Moral als auch Finanzen gehören, laut Maslow, zu den Bedürfnissen). (zu Asmuth, Bernhard: Einführung in die Dramenanalyse, Seite 141ff.)

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