Da hätten wir sie also, die zweite Kinderporno-Affäre: Und diesmal mit der befremdlichen Anmerkung, warum er, der "Betroffene" lange herumeiern solle. Genau damit ist er nämlich wohl in den letzten Tagen an die Öffentlichkeit getreten. Gestern hat er seine Ämter niedergelegt. Wer? Georg Hupfauer, Bundesvorsitzender der katholischen Arbeitnehmer-Bewegung.
Befremdlich an diesem Bekenntnis ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr gegen ihn ermittelt. Und ebenso befremdlich ist, dass er offen zugegeben hat, dass er seit Jahren auf pornographischen Seiten im Internet surft.
Befremdlich an diesem Bekenntnis ist allerdings, dass die Staatsanwaltschaft seit über einem Jahr gegen ihn ermittelt. Und ebenso befremdlich ist, dass er offen zugegeben hat, dass er seit Jahren auf pornographischen Seiten im Internet surft.
Internet-Sperren?
Hier ergibt sich tatsächlich ein großes Problem mit den Beweisen. Denn solange man auch zufällig auf Material stoßen kann, welches kinderpornografisch ist, könnte es eben immer noch zufällig sein. Die Zugänglichkeit ist also genauso leicht zu haben wie bei allen anderen Waren, die im Internet angeboten werden.
Erinnern wir uns noch einmal an die Internet-Sperren. Diese sind, ebenfalls mit gutem Grund, blockiert worden, weil ein solcher Gesetzesentwurf als Einfalltor für weitere und umfassendere Sperren gesehen wurde. Und das ist ja auch richtig so.
In diesem Fall allerdings wäre es schon ganz sinnvoll gewesen, wenn eine solche Sperre existieren würde. Denn dann könnte man nicht mehr zufällig auf solche Seiten geraten. Jemand der eine Sperre umgeht, umgeht sie wissentlich.
In diesem Fall wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die Unschuld-Vermutung zu Recht greift. (Neue Kinderporno-Affäre)
Wohl gemerkt: ich bin weiterhin gegen Internet-Sperren. Die Debatte damals ist auf sehr schwachem Boden geführt worden, zumindest von Seiten der Initiatoren des Gesetzes. Und man kann nicht einen grundlegenden Wert unserer Demokratie für einen anderen, nur zweifelhaft schützbaren Wert aufgeben. Meinungsfreiheit und freie Zugänglichkeit von Informationen gehört mit Sicherheit zu einer der grundlegendsten Fundamente einer kritischen Gesellschaft. Und natürlich weiß ich, dass man sich damit auch in die schwierige Position begibt, unseren Kindern diesen guten Zugang in die Mündigkeit zu verbauen. Zur Mündigkeit gehört auch die sexuellen Mündigkeit.
Mündigkeit ist nun von der Entwicklungspsychologie her gesehen ein schwieriger Begriff. Es gibt keine feste Grenze, ab wann ein Mensch mündig ist. Die Altersstufen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, sind eindeutig Notbehelfe.
Wir brauchen keine Internet-Sperren. Nicht, solange sich hier nicht eine eindeutige Grenze zu weitergehenden Verboten ziehen lässt.
Wir brauchen allerdings auch nicht eine Pathologisierung oder Kustodialisierung von Pornografie-Konsumenten. Diese Kopf-ab-Mentalität ist nicht nur in diesem Bereich gerne als erster Schritt in die Ent-Demokratisierung genutzt worden. Man erinnere sich an die letzten Jahre der Weimarer Republik vor der Machtergreifung. Prominent ist dabei zum Beispiel jener Jubel, die die Nationalsozialisten bei dem Film „M — Eine Stadt sucht einen Mörder“ geäußert haben. Und wie Himmler (oder Göring?) damals dann auch den Film gelobt haben, weil er für die Todesstrafe sei (und nicht: weil er gegen den Kindesmissbrauch ist), so müssen wir heute vorsichtig sein, welche Strafen wir legitimieren und welche Eingriffe in das Rechtssystem nicht auf der Rückseite eine Beschränkung des Rechtssystems mit sich führen.
Erinnern wir uns noch einmal an die Internet-Sperren. Diese sind, ebenfalls mit gutem Grund, blockiert worden, weil ein solcher Gesetzesentwurf als Einfalltor für weitere und umfassendere Sperren gesehen wurde. Und das ist ja auch richtig so.
In diesem Fall allerdings wäre es schon ganz sinnvoll gewesen, wenn eine solche Sperre existieren würde. Denn dann könnte man nicht mehr zufällig auf solche Seiten geraten. Jemand der eine Sperre umgeht, umgeht sie wissentlich.
In diesem Fall wird es wohl darauf hinauslaufen, dass die Unschuld-Vermutung zu Recht greift. (Neue Kinderporno-Affäre)
Wohl gemerkt: ich bin weiterhin gegen Internet-Sperren. Die Debatte damals ist auf sehr schwachem Boden geführt worden, zumindest von Seiten der Initiatoren des Gesetzes. Und man kann nicht einen grundlegenden Wert unserer Demokratie für einen anderen, nur zweifelhaft schützbaren Wert aufgeben. Meinungsfreiheit und freie Zugänglichkeit von Informationen gehört mit Sicherheit zu einer der grundlegendsten Fundamente einer kritischen Gesellschaft. Und natürlich weiß ich, dass man sich damit auch in die schwierige Position begibt, unseren Kindern diesen guten Zugang in die Mündigkeit zu verbauen. Zur Mündigkeit gehört auch die sexuellen Mündigkeit.
Mündigkeit ist nun von der Entwicklungspsychologie her gesehen ein schwieriger Begriff. Es gibt keine feste Grenze, ab wann ein Mensch mündig ist. Die Altersstufen, die der Gesetzgeber festgelegt hat, sind eindeutig Notbehelfe.
Wir brauchen keine Internet-Sperren. Nicht, solange sich hier nicht eine eindeutige Grenze zu weitergehenden Verboten ziehen lässt.
Wir brauchen allerdings auch nicht eine Pathologisierung oder Kustodialisierung von Pornografie-Konsumenten. Diese Kopf-ab-Mentalität ist nicht nur in diesem Bereich gerne als erster Schritt in die Ent-Demokratisierung genutzt worden. Man erinnere sich an die letzten Jahre der Weimarer Republik vor der Machtergreifung. Prominent ist dabei zum Beispiel jener Jubel, die die Nationalsozialisten bei dem Film „M — Eine Stadt sucht einen Mörder“ geäußert haben. Und wie Himmler (oder Göring?) damals dann auch den Film gelobt haben, weil er für die Todesstrafe sei (und nicht: weil er gegen den Kindesmissbrauch ist), so müssen wir heute vorsichtig sein, welche Strafen wir legitimieren und welche Eingriffe in das Rechtssystem nicht auf der Rückseite eine Beschränkung des Rechtssystems mit sich führen.
Sexuelle Mündigkeit
Was ich bei Menschen, die wissentlich Kinderpornografie konsumieren, nicht verstehe, ist, wie man sexuelle Handlungen an und durch Menschen, die nicht einen ähnlich gearteten Status besitzen wie man selbst, attraktiv finden kann. Bei deutlichen Altersunterschieden, ebenso wie bei deutlichen Machtunterschieden, spricht für mich alleine die Fürsorge-Pflicht dagegen.
In meiner Hamburger Zeit hatte ich mal einen ziemlichen Streit, als ein erwachsener Mann versuchte, sein mögliches Verhältnis mit einem Dreizehnjährigen dadurch zu begründen, dass dieser das wolle. Mag ja sein, aber ein Dreizehnjährige, der ein sexuelles Verhältnis zu einem erwachsenen Mann pflegen möchte, sucht meiner Ansicht nach deutlich etwas anderes. Er ist weder geistig noch materiell in der Lage, die Machtgefälle innerhalb einer Beziehung zu trennen und auszudiskutieren. Wer auf solche Art und Weise abhängig ist, dem dürfen seine Wünsche zwar zugestanden, aber nicht erfüllt werden. Die erste Pflicht in einem solchen Fall ist es, dem Jugendlichen zu helfen, einen größeren unabhängigen Status zu erreichen - Mündigkeit eben. Und wenn dieser erwachsene Mann diesem Jungen tatsächlich hätte helfen wollen, dann hätte er ihn allerhöchstens als eine Art Ziehsohn geduldet. Ohne sexuelle Handlung. Sogar ohne sexuelle Interessen.
Soweit ich gehört habe (der Mann hat mich in Zukunft gemieden, weil ich ihm mit einer Strafanzeige gedroht habe) ist das dann aber auch nicht geschehen. Ich hoffe also, dass dieser Kontakt im Sande verlaufen ist.
In meiner Hamburger Zeit hatte ich mal einen ziemlichen Streit, als ein erwachsener Mann versuchte, sein mögliches Verhältnis mit einem Dreizehnjährigen dadurch zu begründen, dass dieser das wolle. Mag ja sein, aber ein Dreizehnjährige, der ein sexuelles Verhältnis zu einem erwachsenen Mann pflegen möchte, sucht meiner Ansicht nach deutlich etwas anderes. Er ist weder geistig noch materiell in der Lage, die Machtgefälle innerhalb einer Beziehung zu trennen und auszudiskutieren. Wer auf solche Art und Weise abhängig ist, dem dürfen seine Wünsche zwar zugestanden, aber nicht erfüllt werden. Die erste Pflicht in einem solchen Fall ist es, dem Jugendlichen zu helfen, einen größeren unabhängigen Status zu erreichen - Mündigkeit eben. Und wenn dieser erwachsene Mann diesem Jungen tatsächlich hätte helfen wollen, dann hätte er ihn allerhöchstens als eine Art Ziehsohn geduldet. Ohne sexuelle Handlung. Sogar ohne sexuelle Interessen.
Soweit ich gehört habe (der Mann hat mich in Zukunft gemieden, weil ich ihm mit einer Strafanzeige gedroht habe) ist das dann aber auch nicht geschehen. Ich hoffe also, dass dieser Kontakt im Sande verlaufen ist.
Homosexuell aufwachsen dürfen
Ebenso unsinnig ist allerdings, wie die Debatte um die Geschlechter-Vielfalt und deren Vermittlung an Schulen geführt wird. Hier werden fast systematisch geschätzte 5 % der Jugendlichen an einer unbefangenen Entdeckung ihrer Sexualität gehindert. Es ist mir in diesem Fall scheißegal, und dieses Scheißegal meine ich auch wirklich so, ob Homosexualität genetisch verursacht oder anerzogenen wurde. Homosexualität ist in diesem Fall eine Auseinandersetzung mit seinen aktuellen Bedürfnissen. Und es ist diese Auseinandersetzung mit den aktuellen Bedürfnissen in einer mündigen Gesellschaft, die den Menschen selbst mündig macht. Es ist kein genetisches Problem, es ist auch kein Problem der Eltern, und erst recht ist es kein Problem einer wie auch immer gearteten Verwirrung zwischen christlichem Eheverständnis und dem Rückgang der Geburtenzahlen. Es ist ein Problem der Mündigkeit und nichts anderes.
Sittliche Autonomie
(Ich habe mich gerade eine ziemliche Wut hineingeschrieben. Mal wieder!)
Mündigkeit ist der vernünftige Gebrauch der sittlichen Autonomie. Sittliche Autonomie heißt, dass ich mir für mein Leben jene Handlungsleitfäden zurechtlege, nach denen ich mein Leben leben möchte. Die Rücksicht auf andere Menschen gehört dazu, ohne Zweifel. Sittliche Autonomie, von der Seite der Gesellschaft aus betrachtet, heißt auch Würde des Menschen. Und weil diese Würde nur existiert, wenn sie anerkannt wird, kann ein einzelner Mensch nur aus sich heraus in Würde leben. Er braucht die Gesellschaft, die ihm diese Würde zuspricht und gewährleistet. Der Staat hat diese Würde grundsätzlich zu garantieren. Sie ist, glücklicherweise, in unserem Grundgesetz an erster Stelle festgelegt.
Mündigkeit ist der vernünftige Gebrauch der sittlichen Autonomie. Sittliche Autonomie heißt, dass ich mir für mein Leben jene Handlungsleitfäden zurechtlege, nach denen ich mein Leben leben möchte. Die Rücksicht auf andere Menschen gehört dazu, ohne Zweifel. Sittliche Autonomie, von der Seite der Gesellschaft aus betrachtet, heißt auch Würde des Menschen. Und weil diese Würde nur existiert, wenn sie anerkannt wird, kann ein einzelner Mensch nur aus sich heraus in Würde leben. Er braucht die Gesellschaft, die ihm diese Würde zuspricht und gewährleistet. Der Staat hat diese Würde grundsätzlich zu garantieren. Sie ist, glücklicherweise, in unserem Grundgesetz an erster Stelle festgelegt.
Politisch gesehen das Gegenteil: Kinderpornografie und Homosexualität
An diesem Punkt widersprechen sich dann auch die Aufklärung über die Geschlechtervielfalt und die Kinderpornografie so deutlich, wie es nur geht. Kinderpornografie, auch nur das Ansehen von kinderpornografischen Material, lässt einen gewissen Zweifel daran aufkommen, ob der betreffende Mensch in der Lage ist, eine Aufklärung in vollem Umfange mitzutragen, also auch den „Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit“ bei anderen Menschen. Er müsste dies ja zunächst bei sich selbst tun. Indem er Kinder nicht als sexuelle Objekte behandelt, indem er/sie sich mündige Sexualpartner sucht.
Kinder sind nun unmündig. Sie müssen diesen Weg für sich erst noch finden. Und die Grenze, wo die Unmündigkeit in die Möglichkeit der Mündigkeit kippt, ist eben jene Frage nach der Grenze, wo das Selbstverschulden anfängt. Zumindest nach Kant.
Wird allerdings einem Menschen die Auseinandersetzung mit seinen Bedürfnissen verweigert, zum Beispiel durch Sanktionierung solcher Bedürfnisse in der öffentlichen Meinung, dann liegt hier eindeutig eine fremdverschuldete Unmündigkeit vor. Im Falle junger Homosexueller dürfte das sogar sehr weit verbreitet sein. Und die Frage ist dann, ob diese Unterdrückung einer gesunden Entwicklung der Homosexualität und damit auch der Erfahrung, dass Mündigkeit durchaus nicht zählt, bei solchen Menschen zu einer ebensolchen Missachtung der Mündigkeit anderer Menschen führt.
Empirisch gesehen mag es sein, dass bei Homosexuellen eine höhere Neigung dazu besteht, Kinderpornografie zu konsumieren. Ob dies auf eine allgemeine Perversion zurückzuführen ist, darf man deutlich bezweifeln. Eine geschädigte Mündigkeit dagegen kann man ziemlich eindeutig feststellen bei allen Menschen, die gemobbt und denunziert wurden. Burnout, Neurosen, Suizidgefahr sind häufige Folgen davon. Und genau hier ist dann auch der Gesetzgeber gefordert, diesen wechselseitigen Effekt zu trennen, denn politisch gesehen ist der Konsum von Kinderpornografie der (auch) homosexuellen Lebensweise entgegengesetzt. Sie scheiden sich an der Mündigkeit und der Würde des einzelnen Bürgers.
Kinder sind nun unmündig. Sie müssen diesen Weg für sich erst noch finden. Und die Grenze, wo die Unmündigkeit in die Möglichkeit der Mündigkeit kippt, ist eben jene Frage nach der Grenze, wo das Selbstverschulden anfängt. Zumindest nach Kant.
Wird allerdings einem Menschen die Auseinandersetzung mit seinen Bedürfnissen verweigert, zum Beispiel durch Sanktionierung solcher Bedürfnisse in der öffentlichen Meinung, dann liegt hier eindeutig eine fremdverschuldete Unmündigkeit vor. Im Falle junger Homosexueller dürfte das sogar sehr weit verbreitet sein. Und die Frage ist dann, ob diese Unterdrückung einer gesunden Entwicklung der Homosexualität und damit auch der Erfahrung, dass Mündigkeit durchaus nicht zählt, bei solchen Menschen zu einer ebensolchen Missachtung der Mündigkeit anderer Menschen führt.
Empirisch gesehen mag es sein, dass bei Homosexuellen eine höhere Neigung dazu besteht, Kinderpornografie zu konsumieren. Ob dies auf eine allgemeine Perversion zurückzuführen ist, darf man deutlich bezweifeln. Eine geschädigte Mündigkeit dagegen kann man ziemlich eindeutig feststellen bei allen Menschen, die gemobbt und denunziert wurden. Burnout, Neurosen, Suizidgefahr sind häufige Folgen davon. Und genau hier ist dann auch der Gesetzgeber gefordert, diesen wechselseitigen Effekt zu trennen, denn politisch gesehen ist der Konsum von Kinderpornografie der (auch) homosexuellen Lebensweise entgegengesetzt. Sie scheiden sich an der Mündigkeit und der Würde des einzelnen Bürgers.
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