Zwischendurch mal etwas ganz anderes: Tipps zur deutschen Rechtschreibung.
Doppelkonsonanten
Als Doppelkonsonanten bezeichnet man die Verdopplung eines Konsonanten im Wort: Halle, Rollen, Sommer, Schiff, und dergleichen mehr.
Das ist die eine Seite. Viel wichtiger ist, dass die Doppelkonsonanten die Länge des Vokals davor bestimmen (die so genannte Regulation der Vokalquantität). Vor einem Doppelkonsonant ist der Vokal meist kurz auszusprechen. Nach einem kurzen Vokal steht oftmals ein Doppelkonsonant, mit wichtigen Ausnahmen.
(1) Statt der Doppelkonsonanten können auch Konsonantenhäufungen auftauchen. Zum Beispiel in Angst oder Papst. In Konsonantenhäufungen stehen keine Doppelkonsonanten.
(a) Nun habe ich das Beispiel eben mit Bedacht gewählt, denn es zeigt sofort zwei weitere, wichtige Stolpersteine. Der erste Stolperstein sind die flektierten, bzw. gebeugten Wörter. In diesen kann nämlich tatsächlich ein Doppelkonsonant mit einer Konsonantenhäufung zusammen auftauchen, zum Beispiel in dem Satz: „Du pappst ja deine dreckigen Hände auf die frisch gewaschenen Gardinen.“ Dies liegt allerdings an der Grundform des Wortes „pappst“; in diesem Fall: „pappen“. Die Stammsilbe, also „papp-“ darf nicht verändert werden. Und deshalb findet sich in manchen gebeugten Wörtern auch ein Doppelkonsonant in einer Konsonantenhäufung.
(b) Zudem gilt die Regel ebenfalls nicht für grammatische Markierungen und auch nicht über die Silbengrenze hinweg. Beispielhaft dafür ist Schiffsrumpf. Dieses Wort hat zwei Silben. Wir trennen: Schiffs-rumpf. Damit ist das „r“ zu einer anderen Silbe gehörig und gehört nicht mehr zu der Konsonantenhäufung. Das „s“, das man in der Grundschule Fugen-S nennt, ist eine grammatische Markierung (es bezeichnet den Genitiv in zusammengesetzten Namenwörtern) und gehört deshalb auch nicht zur Konsonantenhäufung.
(2) Bei einsilbigen Wörtern findet man zahlreiche Ausnahmen. Zum Beispiel „man“. Das „a“ wird kurz gesprochen, obwohl keine Konsonantenverdopplung folgt. Deshalb verwechseln Schreibanfänger auch gerne mal das „man“ mit dem „Mann“, weil beide gleich ausgesprochen werden. „Papst“ dagegen verweist auf das genaue Gegenteil. Der Vokal wird lang ausgesprochen, obwohl hier eine Konsonantenhäufung folgt. Weitere Ausnahmen: hat, Turm.
(3) Schließlich gelten Konsonantenhäufungen nicht über die Silbengrenze hinweg. Wörter wie „Turmmauer“, „Regennässe“ oder „Grabbeigabe“ enthalten keine Konsonantenverdopplung, weil die Konsonanten durch die Silbengrenze getrennt werden. Folglich reguliert nur der eine Konsonant die Vokallänge davor.
(4) Außerdem haben wir noch ein Problem mit dem Vokal „e“, zum Beispiel in dem Wort „Regen“. Hier erlaubt sich die deutsche Sprache eine Ausnahme. Der Buchstabe „e“ kann nämlich auf viererlei Weise ausgesprochen werden und deshalb gibt es hier auch zahlreiche Ausnahmen. Nach unseren bisherigen Regeln müsste ich das Wort „Regen“ mit zwei langen „e“ ausgesprochen werden. Das zweite „e“ ist allerdings eindeutig kurz.
(5) Genauso sind viele Entlehnungen aus anderen Sprachen unregelmäßig und gerade für Anglizismen gelten unsere Regeln häufig nicht. Doch auch hier sollte man vorsichtig sein. Aus dem 18. Jahrhundert finden wir viele französische Lehnwörter ins Deutsche übernommen. Diese sind mittlerweile der deutschen Silbentrennung und der deutschen Regulierung der Vokalquantität angepasst worden.
(6) Und es gibt die markierte Verlängerung des Vokals: „ah“, „ie“, und so weiter, die wir als Dehnungs-H und als langes I (eine ganz verwirrende Bezeichnung eigentlich) ebenfalls aus der Grundschule kennen. Solche markierten Verlängerungen sind vorrangig. Beispiel: „piepsen“; trotz folgender Konsonantenhäufung wird das „i“ lang ausgesprochen.
Doppelkonsonanten
Als Doppelkonsonanten bezeichnet man die Verdopplung eines Konsonanten im Wort: Halle, Rollen, Sommer, Schiff, und dergleichen mehr.
Das ist die eine Seite. Viel wichtiger ist, dass die Doppelkonsonanten die Länge des Vokals davor bestimmen (die so genannte Regulation der Vokalquantität). Vor einem Doppelkonsonant ist der Vokal meist kurz auszusprechen. Nach einem kurzen Vokal steht oftmals ein Doppelkonsonant, mit wichtigen Ausnahmen.
(1) Statt der Doppelkonsonanten können auch Konsonantenhäufungen auftauchen. Zum Beispiel in Angst oder Papst. In Konsonantenhäufungen stehen keine Doppelkonsonanten.
(a) Nun habe ich das Beispiel eben mit Bedacht gewählt, denn es zeigt sofort zwei weitere, wichtige Stolpersteine. Der erste Stolperstein sind die flektierten, bzw. gebeugten Wörter. In diesen kann nämlich tatsächlich ein Doppelkonsonant mit einer Konsonantenhäufung zusammen auftauchen, zum Beispiel in dem Satz: „Du pappst ja deine dreckigen Hände auf die frisch gewaschenen Gardinen.“ Dies liegt allerdings an der Grundform des Wortes „pappst“; in diesem Fall: „pappen“. Die Stammsilbe, also „papp-“ darf nicht verändert werden. Und deshalb findet sich in manchen gebeugten Wörtern auch ein Doppelkonsonant in einer Konsonantenhäufung.
(b) Zudem gilt die Regel ebenfalls nicht für grammatische Markierungen und auch nicht über die Silbengrenze hinweg. Beispielhaft dafür ist Schiffsrumpf. Dieses Wort hat zwei Silben. Wir trennen: Schiffs-rumpf. Damit ist das „r“ zu einer anderen Silbe gehörig und gehört nicht mehr zu der Konsonantenhäufung. Das „s“, das man in der Grundschule Fugen-S nennt, ist eine grammatische Markierung (es bezeichnet den Genitiv in zusammengesetzten Namenwörtern) und gehört deshalb auch nicht zur Konsonantenhäufung.
(2) Bei einsilbigen Wörtern findet man zahlreiche Ausnahmen. Zum Beispiel „man“. Das „a“ wird kurz gesprochen, obwohl keine Konsonantenverdopplung folgt. Deshalb verwechseln Schreibanfänger auch gerne mal das „man“ mit dem „Mann“, weil beide gleich ausgesprochen werden. „Papst“ dagegen verweist auf das genaue Gegenteil. Der Vokal wird lang ausgesprochen, obwohl hier eine Konsonantenhäufung folgt. Weitere Ausnahmen: hat, Turm.
(3) Schließlich gelten Konsonantenhäufungen nicht über die Silbengrenze hinweg. Wörter wie „Turmmauer“, „Regennässe“ oder „Grabbeigabe“ enthalten keine Konsonantenverdopplung, weil die Konsonanten durch die Silbengrenze getrennt werden. Folglich reguliert nur der eine Konsonant die Vokallänge davor.
(4) Außerdem haben wir noch ein Problem mit dem Vokal „e“, zum Beispiel in dem Wort „Regen“. Hier erlaubt sich die deutsche Sprache eine Ausnahme. Der Buchstabe „e“ kann nämlich auf viererlei Weise ausgesprochen werden und deshalb gibt es hier auch zahlreiche Ausnahmen. Nach unseren bisherigen Regeln müsste ich das Wort „Regen“ mit zwei langen „e“ ausgesprochen werden. Das zweite „e“ ist allerdings eindeutig kurz.
(5) Genauso sind viele Entlehnungen aus anderen Sprachen unregelmäßig und gerade für Anglizismen gelten unsere Regeln häufig nicht. Doch auch hier sollte man vorsichtig sein. Aus dem 18. Jahrhundert finden wir viele französische Lehnwörter ins Deutsche übernommen. Diese sind mittlerweile der deutschen Silbentrennung und der deutschen Regulierung der Vokalquantität angepasst worden.
(6) Und es gibt die markierte Verlängerung des Vokals: „ah“, „ie“, und so weiter, die wir als Dehnungs-H und als langes I (eine ganz verwirrende Bezeichnung eigentlich) ebenfalls aus der Grundschule kennen. Solche markierten Verlängerungen sind vorrangig. Beispiel: „piepsen“; trotz folgender Konsonantenhäufung wird das „i“ lang ausgesprochen.
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