25.04.2013

Juristische und faktische Wahrheit

Es ist übrigens egal, ob im Fall von Horst Arnold Heidi K. tatsächlich vergewaltigt wurde oder nicht. Wäre es so gewesen, und Arnold wäre freigesprochen worden, dann hätte man entweder das Urteil in die nächste Instanz bringen müssen oder man hätte die Bestrafung des Täters zu Gunsten demokratischer Rechtsverfahren hinnehmen müssen. Im Falle solcher Unentscheidbarkeiten muss die juristische Wahrheit die faktische Wahrheit beugen.
Deshalb müssen Rechtsverfahren vorher alle Fakten zusammentragen und eine ordentliche Beweisführung durchführen. Das hat im Falle Arnold das Gericht verpasst. Und man sieht, was dabei herauskommt: ebenfalls keine Fakten, sondern wahrscheinlich eine dicke Lügengeschichte, die die juristische Wahrheit schwer beeinflusst hat.

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