Der Geschmack ist jederzeit noch barbarisch, wo er die Beimischung der Reize und Berührungen zum Wohlgefallen bedarf, ja wohl gar diese zum Maßstabe seines Beifalls macht.Kant, Immanuel: Kritik der Urteilskraft § 13 [B 38, A 38]
Das Seltsame bei Kant ist, dass das ästhetische Urteil ohne die ästhetische Empfindung auszukommen scheint, ja, dass das ästhetische Urteil, sofern es noch eine ästhetische Empfindung enthält, „barbarisch“ ist. Das ist nun eine äußerst seltsame Behauptung, möchte man meinen. (Aber ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich Kant hier richtig lese.)
Bastardisierte Axiome
Tautologische Wesenheit
Bei Kant findet man immer wieder kleine Bosheiten, wie etwa, dass der Geschmack etwas Barbarisches habe, sofern man die Reize zum Maßstabe des Beifalls macht.
Schon vor den drei Kritiken trennt Kant die sinnliche Erkenntnis vom Intellektuellen:
Alle Methode der Metaphysik in Bezug auf das Sinnliche und das Intellektuelle geht vorzüglich auf diese Vorschrift zurück: man müsse sich ängstlich hüten, dass die einheimischen Grundsätze der sinnlichen Erkenntnis nicht ihre Grenzen überschreiten und das Intellektuelle affizieren. Denn weil das Prädikat in einem jeden Urteil, das intellektuell ausgesagt wird, die Bedingung ist, von der behauptet wird, dass sich das Subjekt ohne sie nicht denken lasse, und weil das Prädikat demzufolge Erkenntnisgrund sein dürfte: so wird es, wenn es ein sinnlicher Begriff ist, nur die Bedingung einer möglichen sinnlichen Erkenntnis sein; folglich wird es sich vortrefflich zu dem Subjekt eines Urteils schicken, dessen Begriff gleichfalls sinnlich ist.Kant, Immanuel: Von der Methode im Felde der Metaphysik, Bd. V, S. 85 (Suhrkamp)
Was Kant also den sinnlichen Begriffen „vorwirft“, ist ihre tautologische „Wesenheit“: eine Rose, die als »diese« Rose gedacht wird, als die Rose, die man sinnlich wahrgenommen hat, führt weder zu analytischen, noch zu synthetischen Urteilen. Es ist eine schlichte Setzung des Sinnlichen im Begriff. Die Rose ist dann deshalb rot, weil ich sie als rote wahrgenommen habe, und weil ich sie als rot wahrgenommen habe, ist sie rot. Deshalb kann man einem solchen ästhetischen Urteil auch nicht widersprechen: denn das Definierte (das Subjekt) wird vollständig durch das Definierende (das Prädikat) erschaffen. Weder wird das Definierte zergliedert (analysiert), noch wird es ergänzt (synthetisiert).
Subjektive Gültigkeit
Ganz so einfach macht Kant es sich allerdings nicht. Er verbietet nicht einfach solche Begriffe, sondern behauptet, dass diese Art der Urteile, die eben zu solchen sinnlichen Begriffen führen, subjektive Gültigkeit hätten. Es seien aber keine Verstandesbegriffe.
Diese Art der Urteile sei notwendig, weil sie die Bedingung für die sinnliche Erkenntnis eines gegebenen Begriffs bildeten.
Auch das ist eine seltsame Behauptung: zunächst sei das sinnliche Urteil, mit seiner tautologischen Wesenheit, die Bedingung für die sinnliche Erkenntnis, woraus man ja schließen könnte, dass die ganze sinnliche Erkenntnis tautologisch sei.
Tatsächlich bezeichnet Deleuze (trotz aller Verschiebungen, die Deleuze an der klassischen Philosophie vornimmt) solche Urteile als unerbittlich. Gerade weil sie keinen erkennbaren Grund haben, ist ihnen eine Gewalt eigen, gegen die man sich nicht wehren kann.
Subjektive Gültigkeit erlangen diese Begriffe durch ein »es ist so, wie es ist«, durch eine Tautologie.
Ein barbarischer Ausdruck
Der Witz, der uns zu dem Begriff des Barbarischen zurückbringen wird, ist nun, dass die Verwechslung von Verstandesbegriff und Sinnesbegriff und damit von objektiver und subjektiver Gültigkeit nur mit einem „barbarischen Ausdruck“ bezeichnet werden kann.
Kant schreibt:
Weil man aber die Blendwerke des Verstandes durch Vorspiegelung eines sinnlichen Begriffs als eines Verstandesmerkmals einen Fehler der Erschleichung nennen kann (nach Analogie der überkommenen Bedeutung), wird die Vertauschung des Intellektuellen und Sinnlichen der metaphysische Fehler der Erschleichung sein (ein intellektuiertes phaenomenon, wenn der barbarische Ausdruck erlaubt ist), …Kant, Immanuel: Von der Methode im Felde der Metaphysik, S. 85 ff.
Das Blendwerk des Verstandes wird durch einen Chiasmus gebildet, der sich aber nicht als Chiasmus zu erkennen gibt. Das Sinnliche anstelle des Intellektuellen bildet so eine Metapher, so dass die Rose, sofern sie sinnlich ist, die Metapher der Rose bildet, sofern diese intellektuell ist. Die rhetorische Figur, die diesen Zustand am Treffendsten bezeichnet, ist das Oxymoron, der „barbarische Ausdruck“, als „bastardisiertes Axiom“.
Die Grenzen des Geschmacks
Kant bestimmt hier eine ganz andere Grenze des Geschmacks als die des „Sittlichen“ oder Moralischen. Die Grenzen des Geschmacks sind vielmehr rhetorischer Natur, und es ist bezeichnend, dass diese beiden Figuren, obwohl sie sich logisch gegensätzlich verhalten, zugleich auftreten. Die eine Figur, die Tautologie, besagt nichts. Sie ist reine Setzung, reine Performativität. Die andere Figur, der Chiasmus, bzw. die darunter auftauchende logische Figur des Paradoxon, ist ein reiner Widerspruch, ohne ihr Geworden-sein, reine A-Performativität.
Allerdings muss man dabei bedenken, dass sich das Paradoxon nicht direkt als Paradoxon zeigt, sondern in Form einer metaphorischen Verdrängung der einen Seite und damit einer Verdrängung des Widerspruchs.
Wenn ich hier weiter argumentiere, dann womöglich allzurasch. Jedoch ist auffällig, dass die blanke Behauptung, ebenso wie die Verdrängung des Widerspruchs und damit des Anderen beide einer „logischen“ Gewalt zugehören, einer „Logik der Gewalt“ (und auch dies mag in gewisser Weise als ein Oxymoron gehört werden: Gewalt, so möchte man meinen, entsteht doch zu aller erst dadurch, dass sie unvernünftig und unlogisch ist).
Die ästhetische Empfindung setzt sich und verdrängt die Gegenseite. Der Geschmack, insofern ihm die „Beimischung von Reizen und Berührungen“ eigen ist, ist gewaltsam und barbarisch.
Schluss
Von hier aus lassen sich einige Verbindungslinien ziehen, so zum Beispiel in das Werk Wittgensteins, bei dem die Tautologie und die Paradoxie eine exponierte Rolle spielen. Ferner gibt es Verknüpfungspunkte zu der Einteilung der Diskurse von Roland Barthes, und hier insbesondere zu der Definition des despotischen und des terroristischen Diskurses; dies wiederum würde nahelegen, dass der faschistische Diskurs die Welt als eine aus sinnlichen Begriffen bestehende interpretiert, also subjektiv.
Die ganze Geschichte ist allerdings nicht einfach. Sie ist auch deshalb nicht einfach, weil solche Interpretationen, wie ich sie hier gebe, weder auf dem Weg zur Wahrheit, noch auf dem Weg zur Wissenschaftlichkeit sind, sondern zunächst Muster aufbauen, die eine bestimmte Idee oder einen bestimmten Leitfaden vernetzen und gelegentlich auch zerfasern. Die Erkenntnis besteht weniger in einer direkten Benennung, als in einer Differenzierung.
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