27.01.2019

Meinen - und Meinungsfreiheit

Das Meinen oder das Fürwahrhalten aus einem Erkenntnisgrunde, der weder subjektiv noch objektiv hinreichend ist, kann als ein vorläufiges Urteilen … angesehen werden, dessen man nicht leicht entbehren kann. Man muss erst meinen, ehe man annimmt und behauptet, sich dabei aber auch hüten, eine Meinung für etwas mehr als bloße Meinung zu halten. – Vom Meinen fangen wir größtenteils bei allem unserm Erkennen an. Zuweilen haben wir ein dunkles Vorgefühl von der Wahrheit; eine Sache scheint uns Merkmale der Wahrheit zu enthalten; – wir ahnen ihre Wahrheit schon, noch ehe wir sie mit bestimmter Gewissheit erkennen.
Kant, Immanuel: Logik. in Werkausgabe VI, S. 495
Die Meinung ist ein Vorurteil, oder, wie Kant sagt, ein vorläufiges Urteilen. Wissen dagegen, so schreibt Kant später (S. 499), sei entweder empirisch oder rational. Empirisch ist ein Wissen, wenn es einen sinnlichen Kern besitzt. Rationales Wissen ist ein notwendiges; es lässt sich nicht leicht anders denken und hält Anfechtungen und Überprüfungen aus sich heraus stand.
In gewisser Weise kann man sagen, dass die empirische Gewissheit zu einer historischen Gewissheit wird; wir können sagen, dass Napoleon an der Schlacht in Austerlitz als Feldherr teilgenommen hat, und können diesem in gewisser Weise eine sinnliche Komponente zumuten, obwohl wir sie sinnlich nicht wiederholen können – anders etwa als bei einem Apfel, von dem schon Goethe wusste, dass er eine Rotfärbung besitzt, und wir leicht einen ebensolchen auch heute wieder auffinden können.
Dagegen ist die rationale Gewissheit eine, die sich (so lese ich Kant) von ihrer historischen Komponente reinigt: Ihr Fluchtpunkt sind all jene Wissensbestände, die keinerlei historische Bedingungen besitzen. Dazu gehören die Naturgesetze und mathematische Aussagen.
Warum aber nun die Meinungsfreiheit? Nicht, weil jeder nun eine Meinung haben dürfte, und sei es noch die bekloppteste – und so wird ja von manchen Menschen derzeit die Meinungsfreiheit ausgelegt –, sondern um Einspruch zu erheben, wo die Meinung als Wissen ausgegeben wird.
Meinungsfreiheit dient als Bedingung dafür, gegen fälschlich behauptetes Wissen anzustreiten.
Der Meinungsfreiheit will, muss Streit und Überprüfung und Anfechtung aushalten können.

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