05.03.2017

Politische Demarkationslinien, und was sonst noch so los ist

Dass Yücel festgenommen wurde, ist schlimm; aber anderes war eigentlich auch nicht zu erwarten. Man muss Yücel nicht leiden können. Allzuoft scheint er sich auf seine patriarchalen Gesten zu verlassen. Nur kann ein Unrecht nicht durch ein anderes Unrecht aufgewogen werden. Erdogans Behauptungen sind, gerade vor dem Verdacht, deutsch-türkische Imame hätten muslimische Deutsche ausspioniert, mehr als nur steil. Dass er, Erdogan, die fehlende deutsche Meinungsfreiheit beklagt, macht ihn vollends zum Kasper.
Volksverhetzung ist ein Straftatbestand in Deutschland. Welches Volk dort nicht verhetzt werden soll, steht nicht im Gesetzbuch. Wir müssen jedenfalls nicht hinnehmen, dass ein ganzes Volk in Zensur genommen wird, auch wenn dies bei vielen freiwillig geschehen sein mag, und auch, wenn dies nicht das deutsche Volk ist. Die neue Form des türkischen Präsidialamtes hebelt viele demokratische Selbstverständlichkeiten aus. Dem darf auf deutschem Boden nicht stattgegeben werden.

Alexander Grau hingegen fragt, ob man genauso empört reagiert hätte, wenn ein Akif Pirinçci in Untersuchungshaft gekommen wäre. Keine Ahnung, möchte ich sagen. Akif Pirinçci sitzt nicht in Untersuchungshaft. Das eben ist der Unterschied. Warum ins Blaue und Graue spekulieren?

Ich benutze das Wort Meinungsfreiheit nicht mehr, oder nur noch ganz selten. Ich frage, woher eine Tatsache stammt; ob der Redner die Quelle kennt, ob er zwischen Tatsache und Meinung trennen kann; oder ich frage ihn, was er will, warum er genau die Lage so beurteilt.
Meinungsfreiheit ist ein Rechtsgut an sich; aber philosophisch gesehen sind ihr weit engere Grenzen gesteckt. Sie ist voraussetzungsreich und funktional. Voraussetzungsreich ist sie, weil der Meinungshabende eine (Selbst-)Informationspflicht besitzt, die eben darin besteht, möglichst vielfältige verfügbare Tatsachen zu sammeln. Diese sollte er dann auch, mit Quellenangabe, ausweisen können. Funktional ist die Meinungsfreiheit, weil sie nicht in einer Art Selbstbehauptung (d. i. Rechthaberei) besteht, sondern in eine Diskussion von Begriffen münden muss. - All dies wird nicht beachtet. Die wahrlich feine Grenzlinie zwischen Beleidigung und Argumentation ist aber auch ein allzu akademisches Thema, nicht wahr?
Es mag sein, dass unsere Verfassung den weiteren Begriff der Meinungsfreiheit schützt. Jeder halbwegs gebildete Mensch sollte aber soviel Stolz besitzen, dass er dem philosophischen, engeren nach bestem Wissen und Gewissen folgt.
Meinungsfreiheit ist kein geschwätziger Aktionismus, sondern ein strenge, sittliche Haltung.

Was mache ich sonst?
Lesen, na klar: im Moment sind es vier Artikel über Wittgenstein, zwei zur Willensbildung, zwei zum Begriff der Seele. Alle vier sind so unterschiedlich, wie es nur sein kann. Zudem liegen die Bände 1 (Tractatus, PU, ...) und 8 (Gewissheit, Zettel, ...) beständig neben mir. Ich knüpfe bei meinen Kommentaren und Weiterentwicklungen immer wieder an andere Themen an (Leseunterricht, Geometrieunterricht, dialektische Hermeneutik (Sartre), Passagen-Werk (Benjamin)). Nichts davon ist vollendet; vieles im Umbau begriffen.
Veröffentlichen? Eher nicht, oder noch nicht. Im Moment suche ich nach einem neuen Zusammenhang. Der aber wird sich nicht direkt in einzelnen Betrachtungen ausdrücken. Fest steht nur, dass ich mich von den großen Begriffen - wie eben der Meinungsfreiheit - weiter distanzieren möchte. Präzision statt Pathos, so gut es eben geht.

Lest mehr Kant! Und mehr Wittgenstein!

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