05.01.2018

Meinungsfreiheit bewahren

Dr. Christina Baum (AfD) schreibt:
„Der Paragraph 130 StGB ist nichts weiter als ein ›Maulkorb-Paragraph‹, mit dem Andersdenkende mundtot gemacht werden sollen, und als solcher einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft wie der unseren absolut unwürdig … Er mag in der Nachkriegszeit seine Berechtigung gehabt haben, da ein Teil der Menschen noch in der alten Ideologie verfangen waren. Doch nach 70 Jahren und ausreichende Aufarbeitung der Geschichte ist dieser Paragraf mehr als überflüssig. Er wird heute als Machtinstrument der Regierungsparteien missbraucht.“
Diese Ansicht ist alleine schon deshalb unsinnig, um nicht zu sagen abgrundtief dämlich, weil Frau Baum damit suggeriert, Vergangenheitsaufarbeitung läge, einmal geschehen, wie ein unantastbares Ding in der Gegend herum. Wer eine solche Meinung von Geschichte hat, kann aus ihr natürlich auch nichts lernen.
Abgesehen davon ist ziemlich klar, dass die Abschaffung dieses Paragraphen vor allem einer Partei nützen soll: der AfD; und damit ihren rassistischen, sexistischen und staatszersetzenden Gruppierungen zu mehr Beweglichkeit und Selbstverständlichkeit verhelfen soll.
Heiko Maas (den ich nicht besonders mag, auch nicht sein Netz-Durchsetzungsgesetz) schreibt sehr richtig:
„Mordaufrufe, Bedrohungen und Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Auschwitz-Lüge sind kein Ausdruck der Meinungsfreiheit, sondern sie sind Angriffe auf die Meinungsfreiheit von anderen.“
Deshalb fordert Christina Baum auch nicht mehr Meinungsfreiheit, sondern weniger.
Mittlerweile empfinde ich die AfD nicht nur als äußerst lästig und entwürdigend für die deutsche Kultur, sondern als brandgefährlich für den deutschen Staat und seinen Fortbestand. Und nein: wenn dieser deutsche Staat untergeht, wird kein besserer entstehen, sondern er wird verschwinden und die deutsche Kultur nur noch als historisches, irgendwann nur noch als archäologisches Phänomen interessant sein.

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