14.04.2014

Zweischneidige Diskriminierung - Frauen im Recht

Es ist manchmal schon recht seltsam, was unter der Bezeichnung ›Feminismus‹ abgelegt wird. In einer Fotostrecke wählt Spiegel-online sogar die Überschrift Sexismus in Jura, wobei dies alleine schon eine merkwürdige Überschrift ist, denn gemeint ist offensichtlich eine ungleiche Darstellung von Männer- und Frauenrollen in juristischen Schriften.

Im Zweifel für den Mann

Der Artikel zu der Fotostrecke lautet: Diskriminierung im Jurastudium: Im Zweifel für den Mann.
Damit wird die Meinung vorgebildet, dass es um eine ungleiche Behandlung von Männern und Frauen während des Jura-Examens gehe (aber nicht in der Rechtsprechung: davon sagt der Artikel nichts). In der entsprechenden Untersuchung, auf die sich dieser Artikel stützt, allerdings scheint diese eindeutige Aussage nicht mehr ganz so klar zu sein. Wie bei einer guten empirischen Untersuchung üblich werden die Grenzen der Untersuchung offen dargestellt. Zum Beispiel in diesem Zitat:
Wie bereits erwähnt, sind diese Ergebnisse jedoch mit Vorsicht zu interpretieren, weil es sich um eine sehr kleine Stichprobe handelt, bei der zudem der Selektionsmechanismus unklar ist. (16)
Wer sich wenig mit empirischen Untersuchungen auskennt, wird eine solche Aussage vielleicht als Beweismittel ansehen, dass die Wissenschaft vorwiegend unnütze Ergebnisse bringe. Genau das ist aber nicht der Fall. Manche empirischen Untersuchungen werden nur deshalb durchgeführt oder liefern eben auch nur dieses Ergebnis, dass eine betreffende Ansicht oder öffentliche Meinung so nicht haltbar ist, weil das Datenmaterial widersprüchliche Ergebnisse liefert. Daraus ergibt sich dann eine erweiterte und veränderte Forschungsfrage.

Vögel, die nicht fliegen können

Manchmal sind es eben genau diese Sackgassen, die die Wissenschaft hervorzuheben hat. So schreibt Michel Serres in seinem Buch Atlas:
In einer heute vergessenen Denkschrift an die Akademie in Dijon bewies d'Alembert sogar mit zwingenden Argumenten, dass sie [die Vögel] weder fliegen und gleiten können. In diesem Jahr gewann niemand den Preis, denn die Aspiranten, die einen Beweis für das Flugvermögen der Vögel beibrachten, irrten in ihrer Beweisführung, während die Kandidaten mit korrekter Argumentation bewiesen, dass sie nicht fliegen können.
Schlechte Wissenschaft dagegen beweist etwas auf Teufel komm raus. In diesem Fall ist es nur ein Artikel, aber das genügt ja schon manchmal, dass dieser fleißig nachgeplappert wird.

Diskriminierung

Ob Frauen nun im Examen diskriminiert werden oder nicht, dafür muss man wohl die Autoren selbst zitieren und sprechen lassen. Frauen schneiden nämlich im Jura-Examen trotz besserer Schulnoten schlechter ab. Und dazu geben die Autoren der Untersuchung folgendes wieder:
Überraschend für uns war, dass wir deutliche Geschlechtseffekte bei der Datenanalyse gefunden haben und zwar sowohl im universitären Klausurenkurs als auch im Examen selbst. Die sich hier aufdrängende Frage ist, ob Frauen im Examen diskriminiert werden. Diese Frage lässt sich mit unseren Daten nicht beantworten. Für eine Diskriminierung würde zunächst einmal sprechen, dass es keine offensichtlichen Gründe gibt, weshalb Frauen — die auch bessere Abiturnoten aufweisen — schlechtere Juristen sein sollten, dass sie aber gleichwohl bereits bei den verhältnismäßig diskriminierungsunauffälligen Klausuren signifikant schlechter abschneiden. Zwar werden die Klausuren unter einer Kennziffer geschrieben, so dass die Prüfer nicht über die Namen auf das Geschlecht der Kandidaten schließen können; allerdings könnte etwa die Handschrift entsprechende Hinweise liefern und unterbewusst wirken. Gegen eine Diskriminierung in diesem Bereich spricht eventuell, dass beim »Üben« im Klausurenkurs Frauen auch geringere Lernfortschritten (d.h. eine geringere Steigerung je Klausur) erzielen. (24 f.)
Am Ende stehen also zwei Hypothesen, die einander widersprechen. Keineswegs wird die Diskriminierung von Frauen von der Hand gewiesen. Sie wird aber auch nicht bestätigt.

Woher Diskriminierung kommen kann

Schließlich behauptet der Artikel auf Spiegel-online, Frauen würden im Jura-Examen diskriminiert. Folgendes Zitat lässt allerdings eine ganz andere Vermutung zu:
Im Gespräch mit Prüfer haben wir immer wieder gehört, dass die schlechtere Bewertung von Studentinnen in der mündlichen Prüfung damit zusammenhängen, dass sich diese aufgrund allgemein beobachteter geringerer Selbstsicherheit weniger aktiv am Prüfungsgespräch beteiligten und seltener (non-verbal) signalisierten, dass sie eine Frage beantworten wollen. (25)
Damit müsste man allerdings eine Diskriminierung, wenn, dann im Lebenslauf vorher suchen, nicht im Jura-Examen selbst.

Rabiate Fehlinterpretation

Spiegel online hört sich da etwas eindeutiger an. Wurde im Titel schon auf den Sexismus hingewiesen (und keineswegs „nur“ auf Diskriminierung), wird die Fotostrecke folgendermaßen angekündigt:
Frauen gehören an den Herd, kümmern sich um den Nachwuchs und sorgen sich vor allem um ihr Äußeres: So steht es in Übungstexten der bayerischen Juristenausbildung. Lesen Sie einige Beispiele.
Zitiert wird dann eine wissenschaftliche Referentin, die Juristin Daniela Schweigler, mit folgendem Fazit:
»Die Justizausbildung in Bayern hat ein Sexismusproblem.«
Ob Frau Schweigler dies tatsächlich so gesagt hat, sei dahingestellt. Denn offensichtlich hat der Artikel ein deutliches Interpretationsproblem. Es reicht eben nicht aus, den Sexismus zu benennen. Man muss ihn auch begründen können.

Die Opferrolle von Frauen

Gleich das erste Beispiel macht deutlich, dass hier die Verfasserin des Artikels nicht so ganz genau verstanden hat, was Sexismus ist. Ich dachte bisher, dass jemand, der sexistisch diskriminiert wird, ein Opfer ist. In der Zitatstrecke allerdings liest sich das nun in folgender Weise:
Frauen sind oft Opfer häuslicher Gewalt oder in anderer Weise hilflos, etwa hat die „43-jährige Hausfrau Brigitte M. […] keine Gelegenheit zur Gegenwehr“, wenn ihr durch den Täter von ihm der Autoschlüssel entrissen wird.
Im Strafrecht, schreibt Schweigler in ihrem Aufsatz, sei Frauen vor allem die Opferrolle zugewiesen.
Nun ist diese letzte Aussage durchaus zwiespältig. Beklagt die Autorin, dass Frauen immer die Opfer sind, oder beklagt sie, dass auch in den Prüfungsaufgaben Frauen immer nur als Opfer und nicht auch mal als Täter dargestellt werden? Das ist ein Unterschied. Denn im zweiten Fall würden Frauen zwar diskriminiert, aber in einem für sie positiven Sinne, nämlich dass sie durchgängig unschuldiger dargestellt werden, als die realen Verhältnisse das zulassen.
Dann aber müsste man eher von einer Diskriminierung der Männer sprechen.

Die Versorgung der Frauen

Auch das folgende Beispiel ließe sich komplett umdrehen:
Besonders wichtig war es beiden Mandanten, dass „die Ehefrauen versorgt sein [sollen], da auch bisher die jeweiligen Familieneinkünfte vor allem aus den Vollhaftbeteiligungen fließen“. Selbstverständlich hätten „meine Frau und meine Schwägerin kein Interesse daran, das Unternehmen selbst fortzuführen oder auch nur die persönliche Haftung zu übernehmen“, hieß es zur Begründung.
Von einer umgekehrt laufenden Sorge um die Versorgung wird hier allerdings nicht gesprochen. Damit kann man nun zweierlei vermuten. Auf der einen Seite wird immer noch als selbstverständlich genommen, dass die Frau sich nicht um die Versorgung der Familie zu kümmern hat. Auf der anderen Seite, dass sie sich um die Versorgung der Familie generell weniger kümmert, so dass diese Aufgabe an den Männern hängen bleibt. Im ersten Fall würde die Frau in ihren Fähigkeiten beschnitten, im zweiten Fall würde ihr (zu Recht oder zu Unrecht) unterstellt, dass sie die Sorge um die Familie weniger oder überhaupt nicht ernst nimmt. Im ersten Fall wäre die Frau unterdrückt, im zweiten Fall leicht bis schwer rücksichtslos oder narzisstisch.
Hier ist übrigens meine persönliche Erfahrung, dass dieses Argument „ich muss mich um meine Familie kümmern“ oder „ich kann mich nur alleine um meine Kinder kümmern“ häufig dazu benutzt wird, um gegen den Mann zu argumentieren. Das ist manchmal richtig, aber in Fällen, wo sich der Vater gerne um seine Kinder kümmert und auch viel für diese tut, dann ein Schein-Argument.

Die Tatsache oder die Darstellung der Tatsache

Nicht wirklich deutlich wird, ob in dem betreffenden Fall die Frau das Opfer ist, oder ob durch das Beispiel die Rolle der Frau als absonderlich dargestellt wird, wie zum Beispiel hier:
Dabei bekam Fräulein Mühlberger vom Kläger zweimal eine größere Mengen Wasser ins Gesicht, wodurch ihre frisch gelegte Frisur in Mitleidenschaft gezogen wurde und später neu hergerichtet werden musste.
Bei Diskriminierung ist das immer ein großes Problem. Da sich selbst eine sexistische Handlung immer auf eine gesellschaftliche Norm stützt und eine gesellschaftliche Norm sprachlich vermittelt wird, sind sexistische Handlungen nicht einfach so in der Welt vorhanden, sondern nur durch die Bewertung eines Beobachters. Diese werden dann als Zeugenaussagen wiedergegeben. Die Zeugenaussage selbst kann aber von anderen Textsorten nicht so unterschieden werden, dass man ihr eine eindeutige Wahrheit zusprechen könnte, und damit ist sie anfällig für Vermischungen, Listen, Finten, Betrügereien und ähnliche Sachen.

Zum Schluss kommt ein Rückzieher

Ganz am Ende wird der Artikel dann doch deutlich vorsichtiger. Geheischt wird mit dem Sexismus. Dann aber wird der Beweis für eine geschlechtsspezifische Diskriminierung doch infrage gestellt, mit den Worten der Forscher.
So muss man dem Artikel vor allem eine gewisse Unklarheit in der Darstellung der rhetorischen Mittel und narrativen Ebene vorwerfen. Zudem eine etwas zu sehr auf Sensationslust ausgelegte Eröffnung. Und dass mit keiner Zeile auf die Rolle der Männer Rücksicht genommen wird. Denn wo einem Mann Tätigkeiten und Fähigkeiten abgesprochen werden, die bisher als weiblich klassifiziert wurden, legt ja nicht nur eine Diskriminierung der Frau, sondern auch eine des Mannes nahe. Das allerdings will der Artikel nicht sehen.
Den entsprechenden Artikel findet ihr hier.

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